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BAG 11.12.2019: Lohnfortzahlung über 6 Wochen hinaus

Der betroffene Arbeitnehmer erkrankte während der Arbeitsunfähigkeit an einer weiteren Erkrankung und verlangte nach Auslaufen der 6 Wochenfrist weitergehende Entgeltfortzahlung. Dies verweigerte das BAG unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zur Einheit des Versicherungsfalls. Nur wenn der Mitarbeiter zwischenzeitlich genesen sei, komme der Neuanlauf des leistungspflichtigen 6-Wochenzeitraums in Frage, andernfalls ende die Leistungspflicht mit Ablauf des ursprünglichen 6-Wochen-Zeitraums.